Kosten

Kosten

Psychotherapie

Sollte eine krankheitswertige psychische Störung (nach ICD 10) vorliegen, gehört die Behandlung ebendieser Störung in Deutschland zu den Leistungen, die durch die Krankenkassen und ggf. die Beihilfe vergütet wird. Wenn gewünscht, ist es aber auch möglich, diese Behandlung aus eigener Tasche zu bezahlen. 

 

Beratung

Wenn keine psychische Störung vorliegt, also keine Diagnose gestellt werden kann, gibt es die Möglichkeit, psychologische Gespräche als Selbstzahler*in in Anspruch zu nehmen. 

Ablauf und Kostenübernahme

In den ersten Sitzungen (sog. Sprechstunden) möchte ich gemeinsam mit Ihnen klären, ob und welche Art der psychotherapeutischen Behandlung für Sie und Ihr Anliegen geeignet ist. Bei Bedarf können insgesamt bis zu drei Sprechstundentermine (à 50 Minuten) vereinbart werden.

Bei vorhandener Therapieindikation können bis zu 5 probatorische Sitzungen (ebenfalls á 50 Minuten) stattfinden, um zu prüfen, ob ein gemeinsames Arbeitsbündnis entstehen kann. 

Anschließend kann ein Therapieantrag gestellt werden: Für eine eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen á 50 Minuten) oder für  eine Langzeittherapie (bis zu 80 Sitzungen á 50 Minuten).

Private Krankenversicherung

In meiner Privatpraxis erfolgt die Abrechnung in der Regel über die private Krankenversicherung oder die Beihilfe. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), übliche Sätze liegen zwischen 120€ und 160€ pro Sitzung (50 Minuten). Diese werden je nach Versicherungstarif vollständig oder mit geringer Selbstbeteiligung erstattet. 

Vor Beginn der Behandlung führen wir ein  Erstgespräch (Sprechstunde), in dem wir Ihr Anliegen, mögliche Therapieziele und die organisatorischen Rahmenbedingungen besprechen. Anschließend können Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung beantragen – dabei unterstütze ich Sie gern mit den erforderlichen Unterlagen.

Beihilfe

Für Beamt*innen und Beihilfeberechtigte werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel anteilig durch die Beihilfe und ergänzend durch eine private Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), übliche Sätze liegen zwischen 120€ und 160€ (50 Minuten). Diese werden je nach Versicherungstarif vollständig oder mit geringer Selbstbeteiligung erstattet. 

Auch hier klären wir in einem Erstgespräch Ihre individuellen Rahmenbedingungen. 

Selbstzahler*innen

Sie können die Kosten einer Psychotherapie selbstverständlich auch selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Praxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Der übliche Satz liegt bei 120 € pro Sitzung (50 Minuten).

Der Vorteil: Es ist kein Antrag bei einer Krankenkasse notwendig, und Sie können flexibel und diskret Termine vereinbaren.

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte

Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie nur bei Kassenzulassung. Wenn Sie jedoch keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin finden, kann in begründeten Fällen eine Behandlung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§13 Abs. 3 SGB V) beantragt werden.

In diesem Verfahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten auch bei einer Privatpraxis, sofern die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung nachgewiesen wird.

Ich unterstütze Sie gern bei der Antragstellung und erläutere die erforderlichen Schritte im persönlichen Gespräch. 

Paartherapie

Partnerschaften sind herausfordernd. Immer wieder befinden sich Paare an Punkten in einem gemeinsamen Leben, an denen sie nicht weiter wissen, sich in wiederkehrende Konflikte verwickeln, wenig zu einander finden oder die Hürden des Alltags kaum zu bewältigen scheinen. Es ist ein mutiger Schritt für ein Paar, sich bei diesen Herausforderungen unterstützen zu lassen, wie auch immer die Lebenswege weitergehen. 

Paartherapie- bzw. Beratung ist eine Selbstzahler*innen-Leistung, hier werden keine Kosten von den Krankenkassen übernommen. 

Für eine Sitzung werden mindestens 90 Minuten, maximal 120 Minuten veranschlagt, je nach Gesprächsveröauf und Bedürfnis der Beteiligten. Die Abrechnung erfolgt dann nach Zeitstunde, Preise auf Anfrage. 

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